Unsere Angebote in der Familienbande führen wir stets nach Maßgabe der gültigen Coronaschutzverordnung NRW unter Einhaltung der aktuell geltenden Regelungen durch. Seit dem 01.Mai gilt bei uns das, was in der aktuellen Coronaschutzverordnung vom 01.10.2022 steht:
§ 2
Eigenverantwortung, Empfehlungen, Begriffsbestimmung
(1) Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt.
Hierzu sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) in allen Lebensbereichen angemessen eigenverantwortlich und solidarisch beachtet werden.
Das heißt, dass es allen Teilnehmenden eigenverantwortlich überlassen ist, welche Hygienemaßnahmen sie für angemessen halten, z.B. eine Maske zu tragen, regelmäßig zu lüften oder vor der Beratung oder dem Kursbeginn sich selbst mit einem Schnelltest zu testen.
Das heißt für die Kurse: Alle erwachsenen Teilnehmer*innen tragen bei Erkältungssymptomen in den Kursräumen der Familienbande eigenverantwortlich eine Maske.